top of page
Kann ein EUR1 Formular nachträglich ausgestellt werden?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug bereits exportiert haben ohne ein EUR1 Formular, dann kann dieses auch nachträglich ausgestellt werden. Dazu ist allerdings ein Gesuch bei der Vorprüfstelle des Zolls erforderlich. Für das Gesuch brauchen Sie einen Beweis, dass das Auto aus der Schweiz exportiert wurde, z.B. eine Ausfuhrzollanmeldung, einen Nachweis des Ursprungs wie z.B. ein Ursprungszeugnis, sowie Kopien der Exportrechnungen und ein speziell ausgefülltes EUR1 Formular.

Obwohl das Gesuch einige Zeit in Anspruch nehmen kann und Zusatzkosten verursacht, kann es sich lohnen, wenn Sie dadurch hohe Zölle im Importland vermeiden oder reduzieren können. Stellen Sie sich z.B. vor der Zollansatz im Importland beträgt 35% und Ihr Auto hat einen Wert von 7000 Franken. Wenn im entsprechenden Land der Zollansatz durch ein EUR1 auf 0% reduziert werden kann, dann sparen Sie dadurch 2450 Franken. Selbst wenn der Zollansatz nur bei 10% liegt sparen Sie noch 700 Franken. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen zur nachträglichen Ausstellung eines EUR1 Formulars.

Beispiel nachträglich ausgestelltes EUR1 Formular
bottom of page